Rollerversicherung Vergleich: Tarife für Roller bis 45 km/h
Eine Rollerversicherung brauchst du für jeden Roller und E-Roller bis 45 km/h, bevor du losfahren darfst. Hier vergleichst du 9 Anbieter und findest alles zu Haftpflicht, Teilkasko, Preisfaktoren und dem Kennzeichen 2027.
- Haftpflicht & Teilkasko einfach erklärt
- 9 Anbieter im Überblick für Roller bis 45 km/h
- Kennzeichen 2027 beantragen und erneuern
- Welche Fahrzeuge brauchen eine Rollerversicherung?
Rollerversicherung Preise im Vergleich
Die Preise für eine Rollerversicherung unterscheiden sich deutlich je nach Anbieter. Ein Vergleich lohnt sich – und kostet nur wenige Minuten.
Jahresbeitrag Haftpflicht (Beispiel 50 ccm)
Beispielpreise · Haftpflicht · Kleinkraftrad 50 ccm · jährliche Zahlung
Informationen zum Vergleichsergebnis
Hinweis zum Vergleichsergebnis: Dieses Ergebnis bewertet keine Versicherer. Jeder Anbieter kann je nach individuellem Profil einmal günstiger und ein anderes Mal teurer sein. Die Darstellung zeigt lediglich, dass zwischen den Versicherern große Preisunterschiede möglich sind. In diesem Vergleich werden auch nicht die einzelnen Leistungen der Tarife mit beachtet, die zu höheren Preisen führen. Es ist nur der Preis berücksichtigt. Daher lohnt es sich, den für dich passenden und günstigsten Tarif individuell zu vergleichen.
Inhalt dieser Seite
Haftpflicht & Teilkasko für Roller und Mopeds
Je nach Fahrzeugwert und Nutzung kannst du zwischen Haftpflicht und Teilkasko wählen – oder beides kombinieren.
Kfz-Haftpflicht – Pflichtversicherung für jeden Roller
Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug braucht eine Haftpflichtversicherung. Ohne sie gibt es kein Kennzeichen – und ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren.
- Schäden an anderen Personen (Körperschäden, Verdienstausfall)
- Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen
- Vermögensschäden (z. B. Ausfallkosten des Unfallgegners)
Schäden an deinem eigenen Roller oder deinen persönlichen Sachen sind jedoch nicht abgedeckt. Auch eigene Personenschäden sind nicht versichert: Dafür benötigst du eine separate Unfallversicherung.
Teilkaskoversicherung – Schutz für deinen eigenen Roller
Die Teilkasko schützt dein eigenes Fahrzeug vor Schäden, die du nicht selbst verursacht hast. Besonders sinnvoll bei neueren oder hochwertigen Rollern.
- Diebstahl oder Einbruch
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Wildschäden (Zusammenstoß mit Haarwild)
- Glasbruch (sofern vorhanden)
- Brand oder Kurzschluss
Für Roller bis 45 km/h gibt es in der Regel keine Vollkaskoversicherung – das ist bei Motorrädern und Pkw anders. Du kannst zwischen Haftpflicht allein oder Haftpflicht + Teilkasko wählen.
Kosten & Preisfaktoren
Der Preis einer Rollerversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Diese kannst du aktiv beeinflussen, um den Beitrag zu senken:
- Fahrerprofil: Junge Fahrer unter 23 zahlen mehr.
- Versicherungsbeginn Der Startmonat der Versicherung beeinflusst den Jahresbeitrag
- Wert des Mopeds oder Rollers: Fahrzeuge mit einem Wert über 5000 € kosten teilweise mehr
- Anbieter: Der Preisunterschied zwischen den Anbietern ist groß, wie der Vergleich oben zeigt. Ein Wechsel kann jährlich 20 bis 30 € oder mehr sparen.
Wie sich die Preise für Mopeds, Mokicks und Mofas zusammensetzen, steht ausführlich im Mopedversicherung Vergleich.
Rollerversicherung: 9 Anbieter im Überblick
Diese Versicherer bieten Rollerversicherungen in Deutschland an – im Vergleichsrechner siehst du direkt die aktuellen Preise für dein Fahrzeug:
- WGV Württembergische Gemeinde-Versicherung. Günstigster Anbieter im Vergleich.
- AdmiralDirekt Online-Direktversicherer, sehr kompetitiv bei jungen Fahrern.
- R+V Volksbanken-Versicherer mit breitem Netzwerk. Regionale Präsenz und starker Kundenservice.
- BGV Badische Gemeinde-Versicherung. Regionale Stärke vor allem in Baden-Württemberg.
- HUK24 Direktversicherer der HUK-COBURG-Gruppe.
- DEVK Traditionsreicher Versicherer mit breitem Angebot. Gut für Kunden, die persönliche Beratung bevorzugen.
- VHV Spezialist für Kfz-Versicherungen mit umfangreichen Zusatzleistungen.
- Gothaer Umfassende Tarife.
- Die Bayerische Moderner Versicherer mit digitalen Prozessen und gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Neues Kennzeichen ab 1. März 2027: so läuft die Erneuerung ab
Das Mopedkennzeichen ist kein Nummernschild wie beim Auto. Es gilt jeweils für ein Versicherungsjahr und muss jährlich erneuert werden. Bis 28. Februar 2027 ist es schwarz, ab 1. März 2027 blau. Farben, Fristen und Anbringen erklärt der Ratgeber E-Roller Kennzeichen.
Wann und wie erneuerst du das Kennzeichen?
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder beginnt am 1. März. Das alte Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit – du brauchst ein neues, wenn du weiterhin fahren möchtest.
- Schließe eine neue Versicherung ab (Ein Vergleich hilft beim sparen)
- Du erhältst dein neues Versicherungskennzeichen nach einem Online-Abschluss bequem per Post
- Kennzeichen am Moped anrbingen und die neue Saison kann starten
- Keine Zulassungsstelle nötig – der Prozess ist einfacher als beim Pkw
Was passiert, wenn du kein neues Kennzeichen hast?
Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen fährt, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Das ist eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, es drohen Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Verursachst du dabei einen Unfall, haftest du persönlich für den Schaden.
Das Kennzeichen gilt nur für ein Jahr (1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres). Fährst du mit abgelaufenem Kennzeichen, bist du nicht versichert – auch wenn du glaubst, noch Versicherungsschutz zu haben.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Grundsätzlich benötigen zulassungsfreie Kleinkrafträder bis 45 km/h ein Versicherungskennzeichen. Schnellere Fahrzeuge müssen bei der Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten eine normale Kfz-Zulassung mit amtlichem Kennzeichen.
Versicherungskennzeichen
- Mofa (bis 25 km/h)
- Moped & Mokick (bis 45 km/h, max. 50 cm³)
- Roller (bis 45 km/h)
- Elektroroller (bis 45 km/h)
- S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h)
- Quads & Trikes (bis 45 km/h)
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Simson-Mopeds (DDR-Ausnahme bis 60 km/h)
- E-Scooter & Segways mit Betriebserlaubnis (Versicherungsplakette)
Normale Kfz-Zulassung
- Roller über 45 km/h
- Leichtkrafträder (z. B. 125 cm³)
- Motorräder
- Elektromotorräder über 45 km/h
- Quads & Trikes über 45 km/h
Roller bis 45 km/h und maximal 50 cm³ Hubraum gelten in der Regel als Kleinkrafträder. Sie sind zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig. Das notwendige Versicherungskennzeichen erhältst du direkt von deinem Versicherer. Roller mit mehr als 50 cm³ bis 125 cm³ Hubraum zählen dagegen zu den Leichtkrafträdern. Für sie brauchst du eine Zulassung und eine Kfz-Versicherung für Leichtkrafträder.
