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Unterversicherungsverzicht: Bedeutung und Beispiel

Phillip Kolwer · 7. Juni 2024 · 2 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in Versicherungsverträgen, die insbesondere in der Hausrat-, Gebäude- und Sachversicherung Anwendung findet, unter anderem auch bei Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen. Sie besagt, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall darauf verzichtet, zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt.

Auf den Punkt gebracht

Eine Unterversicherung besteht, wenn der Versicherungswert der versicherten Sache niedriger ist als der tatsächliche Wert. Das könnte dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil des Schadens erstattet. Mit Unterversicherungsverzicht zahlt die Versicherung die volle Schadenssumme bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, ohne Abzüge wegen einer möglichen Unterversicherung.

Bedeutung und Vorteile

Der Unterversicherungsverzicht bietet den großen Vorteil, dass du dir keine Sorgen machen musst, ob die Versicherungssumme dem aktuellen Wert deiner versicherten Sachen entspricht, zum Beispiel deinem Fahrrad, deinem Hausrat oder deinem Gebäude. Im Schadensfall zahlt die Versicherung die volle Schadenssumme bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, ohne Abzüge wegen einer möglichen Unterversicherung vorzunehmen.

Wichtig zu beachten: Der Unterversicherungsverzicht bedeutet nicht, dass du nicht unterversichert sein kannst. Wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als die Summe, die für die Neuanschaffung der versicherten Sachen erforderlich wäre, ist der Gesamtschaden nicht vollständig abgedeckt und du könntest einen finanziellen Verlust erleiden.

Beispiel

Hat dein Fahrrad oder E-Bike beispielsweise einen tatsächlichen Wert von 3.000 Euro, du hast aber nur eine Versicherungssumme von 1.500 Euro vereinbart, so würde ohne Unterversicherungsverzicht im Schadensfall nur anteilig gezahlt. Der Anteil wird immer im Verhältnis vom tatsächlichen Wert zur Versicherungssumme ermittelt. In diesem Fall wären das 50 %. Dir würde also jeder Schaden nur zu 50 % ersetzt werden.

Mit dem Unterversicherungsverzicht erhältst du dagegen die volle Schadenssumme bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 1.500 Euro, ohne Kürzung wegen der Unterversicherung. Es bleibt trotzdem wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme möglichst dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entspricht, um einen finanziellen Verlust zu vermeiden.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

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