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Selbstbeteiligung in der Versicherung: Formen & Beispiel

Phillip Kolwer · 9. Juni 2024 · 2 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Die Selbstbeteiligung ist ein festgelegter Betrag, den du im Schadensfall selbst tragen musst, bevor die Versicherung den restlichen Schaden übernimmt. Selbstbeteiligungen finden sich in vielen Versicherungsarten, zum Beispiel in der Kfz-, Hausrat-, Sach- und Krankenversicherung.

Auf den Punkt gebracht

Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung kannst du oft die monatlichen oder jährlichen Versicherungsprämien senken. Es gibt drei Formen: feste, prozentuale und Mindestschaden-Selbstbeteiligung. Welche Form gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Inhalt dieses Artikels

Formen der Selbstbeteiligung

Feste Selbstbeteiligung (Absolute Abzugsfranchise)

Du zahlst einen festgelegten Betrag im Schadensfall selbst. Dieser Betrag bleibt immer gleich, unabhängig von der Höhe des Schadens.

Beispiel: Bei einer festen Selbstbeteiligung von 500 Euro musst du im Schadensfall immer 500 Euro selbst tragen.

Prozentuale Selbstbeteiligung (Relative Abzugsfranchise)

Du trägst einen bestimmten Prozentsatz des Schadensbetrags selbst. Diese Art der Selbstbeteiligung variiert je nach Höhe des Schadens.

Beispiel: Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung von 10 % und einem Schaden von 2.000 Euro musst du 200 Euro selbst zahlen.

Mindestschaden-Selbstbeteiligung (Integralfranchise)

Du kommst selbst für Schäden auf, die eine im Vertrag bestimmte Schadenhöhe nicht übersteigen. Übersteigt der Schaden die festgelegte Selbstbeteiligung, übernimmt der Versicherer den gesamten Schaden in voller Höhe.

Beispiel: Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro. Beträgt der Schaden 250 Euro, leistet der Versicherer nicht, da die Selbstbeteiligung nicht überschritten wurde. Beträgt der Schaden 1.000 Euro, erstattet der Versicherer die volle Schadenhöhe bis 1.000 Euro.

Beispiel

Angenommen, du hast eine Fahrradversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro abgeschlossen. Du verursachst einen Unfall, bei dem ein Schaden von 1.000 Euro an deinem Fahrrad entsteht. In diesem Fall musst du zunächst die Selbstbeteiligung von 150 Euro selbst zahlen. Die Versicherung übernimmt dann die restlichen 850 Euro des Schadens.

Wenn der Schaden geringer ist als die Selbstbeteiligung, zum Beispiel 50 Euro, trägst du die gesamten Kosten selbst und die Versicherung kommt nicht zum Einsatz.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

Die Inhalte auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

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