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Raub in der Versicherung: Definition und Versicherungsschutz

Phillip Kolwer · 9. Juni 2024 · 4 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Raub ist der Diebstahl mit Gewalt oder Drohung. Im Gegensatz zu einfachem Diebstahl ist Raub in der Hausratversicherung standardmäßig versichert — auch ohne Zusatzbaustein.

Auf den Punkt gebracht

Raub liegt vor, wenn jemand Gewalt anwendet oder mit Gewalt droht, um dir etwas zu stehlen. Das Fahrrad in der Hausratversicherung ist automatisch gegen Raub versichert — das braucht keinen Zusatzbaustein. In Fahrradversicherungen ist die Definition meist ähnlich, aber oft enger gefasst.

Inhalt dieses Artikels

1. Was ist Raub?

Raub ist Diebstahl mit Gewalt oder Drohung. Das unterscheidet ihn vom einfachen Diebstahl: Beim einfachen Diebstahl greift jemand unbemerkt zu. Beim Raub setzt der Täter Gewalt ein oder droht damit.

Konkret: Jemand entreißt dir das Fahrrad, schlägt dich nieder, um das Rad zu nehmen, oder droht dir mit einer Waffe. Das ist Raub.

2. Raub in der Hausratversicherung

Die GDV-Musterbedingungen für die Hausratversicherung (Klausel A4.4) definieren Raub in drei Varianten:

A4.4.1 — Gewalt: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um den Widerstand zu überwinden und die versicherte Sache zu entwenden.

A4.4.2 — Drohung: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn dem Versicherungsnehmer durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben Sachen abgenötigt werden.

A4.4.3 — Verlust der Widerstandskraft: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall, durch Ohnmacht oder einen Herzinfarkt die Widerstandskraft verliert und jemand dies ausnutzt, um versicherte Sachen zu entwenden.

Das Fahrrad ist als Teil des Hausrats automatisch gegen alle drei Varianten versichert. Kein Zusatzbaustein nötig.

3. Raub in der Fahrradversicherung

In eigenständigen Fahrradversicherungen ist die Definition von Raub in der Regel ähnlich, aber oft kürzer formuliert. Typisch ist:

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn gegen die versicherte Person Gewalt angewendet wird oder ihr mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben gedroht wird, um das Fahrrad zu entwenden.

Wichtig: In Fahrradversicherungen ist Raub normalerweise standardmäßig mitversichert. Das braucht keinen separaten Baustein.

4. Raub vs. einfacher Diebstahl

RaubEinfacher Diebstahl
Gewalt oder DrohungJaNein
In Hausrat versichert✅ JaNur mit Zusatzbaustein
In Fahrradversicherung✅ Ja✅ Ja (Standardschutz)
Schloss-VoraussetzungEntfälltIn der Regel ja

Beim einfachen Diebstahl musst du nachweisen, dass das Rad gesichert war. Bei Raub entfällt diese Voraussetzung — das Rad wurde dir unter Gewalt oder Drohung weggenommen, eine Schloss-Pflicht wäre in diesem Fall absurd.

Häufige Fragen

Was muss ich nach einem Raubüberfall tun?

Sofort Polizei rufen und Anzeige erstatten. Danach die Versicherung informieren, innerhalb der vertraglich festgelegten Frist. Halte alle Informationen bereit: Zeitpunkt, Ort, Beschreibung des Täters, was gestohlen wurde.

Gilt Raub auch wenn jemand mein Rad während einer Ablenkung nimmt?

Das hängt davon ab, ob echte Gewalt oder Drohung im Spiel war. Wenn jemand dich ablenkt und das Rad wegnimmt (z.B. durch ein Gespräch), ist das kein Raub, sondern Trickdiebstahl. Das ist rechtlich komplizierter und nicht überall versichert.

Ist Taschendiebstahl Raub?

Nein. Taschendiebstahl ist einfacher Diebstahl — der Täter handelt ohne Gewalt und unbemerkt. Das ist kein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Zahlt die Versicherung auch wenn ich das Rad danach wiederfinde?

Wenn die Entschädigung schon gezahlt wurde und das Rad wieder auftaucht, muss der Versicherungsnehmer entweder das Rad abgeben oder die Entschädigung zurückzahlen. Der genaue Ablauf steht in den Versicherungsbedingungen.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

Die Inhalte auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

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