Fahrrad und Privathaftpflicht: Was ist wirklich versichert?
Eine eigenständige Fahrrad-Haftpflichtversicherung gibt es in Deutschland nicht. Die Haftpflicht für Fahrräder ist in der Privathaftpflichtversicherung enthalten — aber nicht für alle Radtypen und nicht in jeder Situation.
Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, ist beim Radfahren automatisch haftpflichtversichert. Das gilt auch für Pedelecs, die keine Versicherungspflicht haben. Für schnellere E-Bikes mit Versicherungspflicht braucht man eine Kfz-Haftpflicht. Bei kommerzieller Nutzung wie Kurierdiensten greift die Privathaftpflicht nicht.
Inhalt dieses Artikels
1. Was deckt die Privathaftpflicht beim Radfahren?
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) deckt Schäden ab, die du anderen gegenüber verursachst. Beim Radfahren bedeutet das:
- Prüfung der Haftungsfrage: Die Versicherung prüft, ob du tatsächlich haftest
- Übernahme berechtigter Ansprüche: Wenn du haftest, zahlt die Versicherung die Schäden des Geschädigten
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn du nicht haftest, wehrt die Versicherung Forderungen ab
Was sie abdeckt:
- Personenschäden (z.B. verletzte Fußgänger)
- Sachschäden (z.B. beschädigte parkende Autos)
- Vermögensschäden
Was sie nicht abdeckt: Schäden an deinem eigenen Fahrrad. Die PHV ist Haftpflichtschutz, kein Sachversicherungsschutz.
2. Für welche Räder gilt die PHV?
| Fahrzeugtyp | PHV gültig? |
|---|---|
| Klassisches Fahrrad | ✅ Ja |
| Pedelec bis 25 km/h (250 Watt) | ✅ Ja (keine Versicherungspflicht) |
| S-Pedelec bis 45 km/h (über 250 Watt) | ❌ Nein (Kfz-Versicherungspflicht) |
| E-Bike mit Versicherungspflicht | ❌ Nein (Kfz-Haftpflicht erforderlich) |
Pedelecs sind Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und 250 Watt Motorleistung. Sie gelten als Fahrräder und sind über die PHV abgesichert. Echte E-Bikes ohne Tretunterstützung brauchen eine Kfz-Haftpflicht.
3. Wann ist man nicht versichert?
Es gibt Situationen, in denen die Privathaftpflicht nicht greift:
- Gewerbliche Nutzung: Wer mit dem Fahrrad als Kurier arbeitet, ist über die PHV nicht abgesichert. Dafür braucht man eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.
- Lizenzierte Wettkämpfe: Wettbewerbe unter der Aufsicht des BDR (Bund Deutscher Radfahrer) oder des UCI sind in der Regel ausgeschlossen.
- Vorsätzliche Schäden: Wenn du absichtlich jemanden schädigst, zahlt keine Versicherung.
Private Radrennen und Training ohne Lizenz sind in der Regel mitversichert — aber je nach Tarif unterschiedlich.
4. Welche Versicherung empfehle ich?
Wer regelmäßig Rad fährt und Wert auf guten Haftpflichtschutz legt, sollte auf die Deckungssumme und auf Wettkampfschutz achten. Die Privathaftpflichtversicherung der WGV* bietet im Basis-Tarif bereits eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personenschäden. Damit ist man auch bei schweren Unfällen abgesichert.
Für private Radrennen und das dazugehörige Training ist WGV eine der wenigen PHV-Optionen, die das explizit einschließt.
A.1.6.14 Sportausübung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus der privaten Teilnahme an Radrennen (z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon, etc.) sowie die Vorbereitungen hierzu (Training). Kein Versicherungsschutz besteht, soweit eine Lizenz oder vergleichbare Startberechtigung erforderlich ist.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung fürs Fahrrad?
Nein, nicht als separate Police. Die Fahrrad-Haftpflicht ist in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Wenn du keine PHV hast, hast du keinen Haftpflichtschutz beim Radfahren.
Bin ich auch bei einem Unfall mit einem anderen Fahrradfahrer versichert?
Ja. Wenn du einem anderen Fahrradfahrer einen Schaden zufügst, kommt die PHV für berechtigte Ansprüche auf.
Was ist wenn ich den Unfall verursache und verletzt bin?
Die PHV zahlt Schäden anderer. Für eigene Verletzungen bist du auf eine Unfallversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen.
Muss ich das Fahrrad bei meiner PHV anmelden?
Nein. Fahrräder sind automatisch über die PHV mitversichert. Du musst sie nicht gesondert anmelden.
Gilt die PHV auch beim Radfahren im Ausland?
In der Regel ja, zumindest in Europa. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Bei Reisen außerhalb Europas kann der Schutz eingeschränkt sein.
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