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Grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung: Definition

Phillip Kolwer · 9. Juni 2024 · 3 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du durch ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten oder erhebliche Sorglosigkeit einen Schaden verursachst. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, kann die Regulierung eines grob fahrlässig herbeigeführten Schadens eingeschränkt oder vollständig verweigert werden.

Auf den Punkt gebracht

Grobe Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn dein Verhalten deutlich von dem abweicht, was in der jeweiligen Situation vernünftigerweise erwartet werden kann. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht uneingeschränkt mitversichert, kann der Versicherer seine Leistung kürzen, im Extremfall bis auf null.

Inhalt dieses Artikels

Konsequenzen eines grob fahrlässig herbeigeführten Schadens

Wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde und grobe Fahrlässigkeit in deinem Versicherungsvertrag nicht abgedeckt ist, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere deines Verschuldens kürzen. Diese Kürzung kann auch 100 % betragen, sodass der Versicherer leistungsfrei bleibt und du keine Entschädigung erhältst.

Für die Kürzung gibt es keinen festen Wert, da diese stark einzelfallabhängig ist. Der Versicherer schätzt die Schwere des Verschuldens selbst ein. Bist du mit dieser Einschätzung nicht einverstanden, kannst du dich juristisch dagegen zur Wehr setzen.

Ich empfehle dir, immer einen Vertrag abzuschließen, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden uneingeschränkt übernimmt.

Was im Gesetz steht

§ 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalles:

(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Beispiel

Angenommen, du hast eine Fahrradversicherung abgeschlossen, die auch Schäden durch Unfälle abdeckt. Eines Tages entscheidest du dich, mit deinem Fahrrad eine steile und unbefestigte Bergabfahrt zu machen, obwohl du weißt, dass deine Bremsen nicht richtig funktionieren. Während der Abfahrt verlierst du die Kontrolle über das Fahrrad und stürzt, wodurch dein Fahrrad erheblich beschädigt wird.

In diesem Fall könnte der Versicherer argumentieren, dass du grob fahrlässig gehandelt hast, weil du trotz des Wissens um die defekten Bremsen eine riskante Abfahrt unternommen hast. Dein Verhalten weicht deutlich von dem ab, was von einem vernünftigen Fahrradfahrer erwartet werden kann, nämlich sicherzustellen, dass das Fahrrad in einwandfreiem Zustand ist, bevor man eine gefährliche Strecke befährt.

Hast du einen Vertrag, in dem grobe Fahrlässigkeit nicht uneingeschränkt mitversichert ist, könnte der Versicherer die Schadensregulierung ablehnen oder die Entschädigung erheblich kürzen.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

Die Inhalte auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

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