Einstellpflicht fürs Fahrrad in der Hausratversicherung
Hier findest du die Antwort auf die Frage, ob du dein Fahrrad oder E-Bike nach der Nutzung in einem gemeinschaftlich genutzten Fahrradabstellraum abstellen musst, damit deine Hausratversicherung im Diebstahlfall leistet.
In der Hausratversicherung hast du die Möglichkeit, dein Fahrrad oder E-Bike zusätzlich gegen Diebstahl zu versichern. Das ist sehr praktisch, denn Fahrraddiebstahl ist leider ein häufiges Delikt. Die Versicherer haben in ihren Versicherungsbedingungen bestimmte Obliegenheiten vereinbart, die du als Versicherungsnehmer einhalten musst. Obliegenheiten sind nichts anderes als Voraussetzungen an dein Verhalten. Verletzt du eine Obliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer den entstandenen Schaden der Schwere deines Verschuldens nach kürzen. Bei Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz. Die Einstellpflicht ist genau eine solche Obliegenheit.
Was die Musterbedingungen sagen
In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Klausel wie folgt beschrieben:
Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
Hast du die Möglichkeit, dein Fahrrad in einem gemeinschaftlich genutzten Fahrradabstellraum abzustellen, bist du verpflichtet, das zu tun, sobald du dein Fahrrad nicht mehr nutzt. Praktisch ist das immer dann der Fall, wenn du an dem Tag nicht mehr vorhast, das Fahrrad zu benutzen.
Wann die Klausel zum Verhängnis wird
Kritisch wird es, wenn du dein Fahrrad trotz vorhandenem Abstellraum draußen anschließt, es nicht mehr nutzt und es dann gestohlen wird. In diesem Fall kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Gibt es in deinem Haus einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum, musst du ihn nutzen, sobald das Rad nicht mehr in Gebrauch ist. Und auch dort gehört das Fahrrad angeschlossen. Wer das versäumt, riskiert eine Kürzung der Entschädigung.
Nicht jeder Versicherer hat diese Klausel
Es gibt Versicherer, die diese Klausel nicht in ihren Bedingungen führen. Bei denen bist du nicht verpflichtet, dein Fahrrad in den Abstellraum zu bringen, wenn du es nicht mehr nutzt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also, bevor du dich für einen Tarif entscheidest.
