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Einbruchdiebstahl: Definition und Versicherungsschutz

Phillip Kolwer · 9. September 2024 · 4 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Einbruchdiebstahl ist nicht dasselbe wie Diebstahl. Ein Fahrrad das aus einem offenen Keller gestohlen wird, ist kein Einbruchdiebstahl. Was genau unter diesen Begriff fällt, bestimmt ob die Hausratversicherung zahlt.

Auf den Punkt gebracht

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht. Das Fahrrad in der Hausratversicherung ist automatisch gegen Einbruchdiebstahl versichert. In eigenständigen Fahrradversicherungen ist die Definition oft enger gefasst. Für einfachen Diebstahl auf der Straße brauchst du einen Zusatzbaustein oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Inhalt dieses Artikels

1. Die GDV-Definition für Hausratversicherungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Hausratversicherung definiert. Fast alle Versicherer orientieren sich daran. Einbruchdiebstahl liegt nach diesen Bedingungen in folgenden Fällen vor:

1. Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Der Dieb bricht in ein Gebäude oder einen Raum ein, steigt ein oder dringt mit einem falschen Schlüssel oder anderen Werkzeugen ein. Es müssen sichtbare Spuren des Einbruchs vorhanden sein — z.B. aufgebrochene Türen oder eingeschlagene Fenster.

2. Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb eines Gebäudes Wenn ein Dieb in einem Raum einen Tresor, eine Schublade oder ein anderes Behältnis aufbricht oder mit einem falschen Schlüssel öffnet, gilt das ebenfalls als Einbruchdiebstahl.

3. Einschleichen oder Verborgen halten Wenn sich ein Dieb in ein Gebäude einschleicht oder darin versteckt, um anschließend zu stehlen, ist das Einbruchdiebstahl.

4. Gewaltsame Sicherung des Diebesguts Wenn ein Dieb auf frischer Tat in einem Gebäude ertappt wird und dann Gewalt anwendet oder androht, um die Beute zu sichern, gilt das als Einbruchdiebstahl.

5. Eindringen mit einem echten Schlüssel Wenn der Schlüssel zuvor durch Einbruchdiebstahl oder Raub erlangt wurde und damit ein Gebäude betreten wird, ist das Einbruchdiebstahl.

2. Einbruchdiebstahl in Fahrradversicherungen

In eigenständigen Fahrradversicherungen ist die Definition oft kürzer und enger. Die häufigste Formulierung:

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht. Es müssen sichtbare Spuren des Einbruchs vorhanden sein.

Das bedeutet: Einschleichen oder Verborgen halten ist in Fahrradversicherungen oft nicht explizit als Einbruchdiebstahl definiert. Im Zweifel gilt die Definition des konkreten Vertrags.

3. Was nicht als Einbruchdiebstahl gilt

Folgende Situationen sind kein Einbruchdiebstahl:

  • Das Rad steht im Keller, die Kellertür stand offen, der Dieb nimmt das Rad ohne einzubrechen
  • Das Rad steht auf der Straße oder in einem öffentlichen Bereich (einfacher Diebstahl)
  • Das Rad wird aus einem unverschlossenen Gebäude gestohlen
  • Jemand findet einen nicht gestohlenen Schlüssel und nutzt ihn

Für diese Fälle zahlt die Hausrat nicht. Ein Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl oder eine eigenständige Fahrradversicherung würde in den meisten dieser Fälle zahlen.

4. Konkrete Beispiele

Beispiel 1 — Einbruchdiebstahl (versichert): Du schließt dein Fahrrad im Keller an und verriegelst die Kellertür. Am nächsten Tag ist das Schloss an der Kellertür aufgebrochen, das Fahrrad weg. Das ist Einbruchdiebstahl.

Beispiel 2 — Kein Einbruchdiebstahl (nicht versichert ohne Zusatzbaustein): Du stellst dein Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller ab. Die Kellertür steht offen. Am nächsten Tag ist das Rad weg, die Tür war nicht aufgebrochen. Kein Einbruchdiebstahl. Die Versicherung zahlt nicht.

Beispiel 3 — Einfacher Diebstahl (nur mit Zusatzbaustein oder eigenständiger Fahrradversicherung): Dein Rad steht mit angeschlossen mit einem Schloss an einem Fahrradständer vor dem Supermarkt. Das Schloss wird aufgesägt, das Rad ist weg. Das ist einfacher Diebstahl — kein Einbruchdiebstahl. Die Hausrat zahlt nicht, außer du hast den Fahrrad-Zusatzbaustein.

Häufige Fragen

Gilt ein Gemeinschaftskeller als “Raum eines Gebäudes”?

Ja. Ein Fahrradkeller, auch wenn er gemeinschaftlich genutzt wird, gilt laut den GDV-Bedingungen als teil des Versicherungsorts und als Raum eines Gebäudes. Voraussetzung: Der Keller wurde beim Diebstahl verschlossen und der Dieb musste einbrechen.

Was sind sichtbare Spuren des Einbruchs?

Aufgebrochene Schlösser, Hebelspuren an Türrahmen, eingeschlagene Fenster. Die Spuren müssen beim Polizeieinsatz oder bei der Schadensaufnahme nachweisbar sein. Fotos machen, bevor man etwas berührt.

Zahlt die Hausrat auch wenn das Rad aus der Wohnung gestohlen wird?

Wenn jemand in die Wohnung einbricht und dabei das Fahrrad mitnimmt, ja. Das ist Einbruchdiebstahl, die Hausrat zahlt.

Muss ich das Fahrrad im Keller anschließen?

Wenn du dein Fahrrad in deinem eigenen abgeschlossenen Kellerabteil abstellst, muss es nicht zusätzlich gesichert sein. Willst du, dass dein Fahrrad im gemeinschaftlich genutzten Fahrradkeller, über den Zusatzbaustein der Hausratversicherung für Fahrraddiebstahl versichert ist, musst du dein Fahrrad gegen Diebstahl auch im gemeinschaftlich genutzen Fahrradkeller sichern.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

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