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VersicherungslexikonFahrradversicherung

Abschlussfrist nach Erstkauf: Frist für die Fahrradversicherung

Phillip Kolwer · 9. Juni 2024 · 1 Min. Lesezeit · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen · Aktualisiert: August 2026

Die Abschlussfrist nach Erstkauf bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen du nach dem Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes eine Versicherung abschließen kannst.

Auf den Punkt gebracht

Nach Ablauf der in den Versicherungsbedingungen definierten Frist kannst du dein Fahrrad oder E-Bike nicht mehr bei diesem Versicherer versichern. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum auf der Original-Händlerrechnung. Entscheide dich daher direkt nach dem Kauf für eine Versicherung, solange du noch aus allen Gesellschaften wählen kannst.

Beispiel

Angenommen, du kaufst ein neues Fahrrad oder E-Bike am 1. Juni und die Versicherung hat eine Abschlussfrist von einem Jahr nach dem Kaufdatum vereinbart.

Du könntest dein Fahrrad oder E-Bike dann bis zum 31. Mai des nächsten Jahres bei diesem Versicherer versichern. Danach hast du keine Möglichkeit mehr, dein Fahrrad bei diesem Versicherer zu versichern.

Das Kaufdatum wird durch die Original-Händlerrechnung belegt.

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Über den Autor

Phillip Kolwer
Phillip Kolwer Senior Consultant · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen

Seit 2013 bin ich in der Versicherungsbranche aktiv, mit Leidenschaft für Innovationen und einem tiefen Verständnis für Produkte, Märkte und Kundenbedürfnisse. Auf versicherungs-luchs.de teile ich mein Fachwissen unabhängig, ohne Verkaufsdruck und ohne Beratermandat.

Branchenerfahrung seit 2013 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Zertifiziert durch die IHK Berlin

Die Inhalte auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

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