Abschlussfrist nach Erstkauf: Frist für die Fahrradversicherung
Die Abschlussfrist nach Erstkauf bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen du nach dem Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes eine Versicherung abschließen kannst.
Nach Ablauf der in den Versicherungsbedingungen definierten Frist kannst du dein Fahrrad oder E-Bike nicht mehr bei diesem Versicherer versichern. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum auf der Original-Händlerrechnung. Entscheide dich daher direkt nach dem Kauf für eine Versicherung, solange du noch aus allen Gesellschaften wählen kannst.
Beispiel
Angenommen, du kaufst ein neues Fahrrad oder E-Bike am 1. Juni und die Versicherung hat eine Abschlussfrist von einem Jahr nach dem Kaufdatum vereinbart.
Du könntest dein Fahrrad oder E-Bike dann bis zum 31. Mai des nächsten Jahres bei diesem Versicherer versichern. Danach hast du keine Möglichkeit mehr, dein Fahrrad bei diesem Versicherer zu versichern.
Das Kaufdatum wird durch die Original-Händlerrechnung belegt.
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